Ein Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer auf Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt. Er ist verpflichtet, für die erbrachte Arbeitsleistung das vereinbarte Entgelt zu zahlen und die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Im Gegenzug besitzt der Arbeitgeber ein Weisungsrecht, durch das er Zeit, Ort und Art der Tätigkeit innerhalb des vertraglichen Rahmens festlegen kann. Arbeitgeber können dabei sowohl private Unternehmen und Organisationen als auch staatliche Institutionen oder Privatpersonen sein.

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