Die Gründung eines Betriebsrats ist der formelle Prozess, bei dem Arbeitnehmer in Unternehmen der Privatwirtschaft eine eigene Interessenvertretung wählen. Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz ist dies in Betrieben möglich, die in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigen. Das Verfahren beginnt meist mit der Einberufung einer Wahlversammlung zur Bestellung eines Wahlvorstands, der anschließend die eigentliche Wahl organisiert und durchführt. Ziel der Gründung ist es, der Belegschaft gesetzliche Mitbestimmungsrechte zu sichern und ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber wirksam zu vertreten.

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Leitfaden zur Betriebsratsgründung: Erfahren Sie alles über gesetzliche Voraussetzungen, Kündigungsschutz und den Ablauf der Wahl nach BetrVG.