Die Entgeltfortzahlung bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer das volle Gehalt für einen bestimmten Zeitraum weiterzuzahlen, obwohl dieser aufgrund von Krankheit oder an gesetzlichen Feiertagen keine Arbeitsleistung erbringen kann. Im Krankheitsfall besteht dieser Anspruch gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) in der Regel für bis zu sechs Wochen, sofern das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht. Voraussetzung ist zudem, dass den Arbeitnehmer kein grobes Eigenverschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Nach Ablauf dieser sechs Wochen endet die Pflicht des Arbeitgebers, und gesetzlich Versicherte erhalten stattdessen meist Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

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Rechtlicher Überblick zum Schulungsanspruch von Betriebsräten gemäß § 37 BetrVG. Erfahren Sie Ihre Rechte, Pflichten und Durchsetzungshinweise.