Ein Fehler bei der Betriebsratswahl bezeichnet einen Verstoß gegen die wesentlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) oder der Wahlordnung (WO). Solche Mängel können dazu führen, dass die Wahl innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Arbeitsgericht angefochten werden kann, sofern der Fehler das Wahlergebnis beeinflussen konnte. Bei besonders schwerwiegenden und offenkundigen Verstößen ist die Wahl sogar nichtig, was bedeutet, dass rechtlich gesehen nie ein wirksamer Betriebsrat existiert hat. Typische Fehlerquellen sind beispielsweise eine fehlerhafte Wählerliste, die Nichteinhaltung von Fristen oder Formfehler bei der Wahlausschreibung.

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Welche Fehler treten bei der Betriebsratswahl 2026 besonders häufig auf? Überblick für Wahlvorstände mit praktischen Hinweisen zur Vorbereitung und Durchführung.