Fortbildung Personalrat

Fortbildungen für den Personalrat sind Schulungsveranstaltungen, die den Mitgliedern das notwendige Fachwissen zur ordnungsgemäßen Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgaben vermitteln. Die Inhalte umfassen meist rechtliche Grundlagen des Personalvertretungsrechts sowie Themen wie Arbeitsschutz, Mitbestimmung oder Verhandlungsführung. Mitglieder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an diesen Seminaren, wobei die Dienststelle die Kosten trägt und die Personen unter Fortzahlung der Bezüge freistellt. Ziel ist es, die Interessen der Beschäftigten kompetent gegenüber der Dienststellenleitung zu vertreten und eine rechtssichere Zusammenarbeit zu gewährleisten.