Initiatoren einer BR-Wahl sind Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft, die den ersten Schritt zur Gründung eines Betriebsrats unternehmen. Sie laden die Belegschaft zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung ein, um dort einen Wahlvorstand wählen zu lassen, der die eigentliche Wahl organisiert. Um sie vor Repressalien zu schützen, genießen diese Personen bereits ab der Einleitung der Wahl einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. Dieser Schutz stellt sicher, dass die demokratische Mitbestimmung im Unternehmen ohne Angst vor einer Entlassung eingeleitet werden kann.

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Leitfaden zur Betriebsratsgründung: Erfahren Sie alles über gesetzliche Voraussetzungen, Kündigungsschutz und den Ablauf der Wahl nach BetrVG.