LPVG Grundlagen

Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) bildet die rechtliche Grundlage für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat im öffentlichen Dienst eines Bundeslandes. Es regelt die Wahlmodalitäten, die Zusammensetzung sowie die grundlegenden Rechte und Pflichten der Personalvertretung, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren. Ein zentraler Bestandteil sind die verschiedenen Beteiligungsformen, die von Informations- und Anhörungsrechten bis hin zur vollen Mitbestimmung bei personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen reichen. Damit stellt das LPVG sicher, dass demokratische Mitwirkungsrechte am Arbeitsplatz gesetzlich verankert und geschützt sind.