Mitbestimmung Öffentlicher Dienst

Die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst bezeichnet das Recht der Beschäftigten, durch gewählte Personalräte an betrieblichen Entscheidungen und Gestaltungsprozessen ihrer Dienststelle teilzuhaben. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft basiert diese Form der Partizipation rechtlich auf dem Bundespersonalvertretungsgesetz sowie den entsprechenden Landesgesetzen. Ziel ist es, die Interessen von Beamten und Tarifbeschäftigten bei personellen, sozialen oder organisatorischen Maßnahmen zu wahren und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Leitung und Belegschaft sicherzustellen.