Der öffentliche Dienst bezeichnet das Tätigkeitsfeld der Beschäftigten, die im Auftrag des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften Aufgaben des Gemeinwohls wahrnehmen. Zu den Mitarbeitern zählen Beamte, Richter, Soldaten sowie Angestellte, die in Bereichen wie Verwaltung, Bildung, Sicherheit oder Gesundheit arbeiten. Das Ziel ist die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung und die Bereitstellung wichtiger Infrastrukturen für die Gesellschaft. Finanziert wird dieser Sektor primär durch Steuermittel und unterliegt besonderen gesetzlichen Bestimmungen.

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