Personalvertretungsrecht

Das Personalvertretungsrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, welche die Mitbestimmung und Mitwirkung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst regeln. Es bildet das Pendant zum Betriebsverfassungsrecht der Privatwirtschaft und definiert die Zusammenarbeit zwischen der Dienststellenleitung und dem gewählten Personalrat. Ziel dieses Rechtsgebiets ist es, die Interessen der Mitarbeiter bei personellen, sozialen oder organisatorischen Entscheidungen zu wahren und einen fairen Interessenausgleich zu schaffen. Die rechtliche Basis bilden dabei das Bundespersonalvertretungsgesetz sowie die entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze.