Recht auf Fortbildung

Das Recht auf Fortbildung bezeichnet den Anspruch von Arbeitnehmern, Bildungsmaßnahmen zur Erhaltung, Anpassung oder Erweiterung ihrer beruflichen Qualifikationen wahrzunehmen. In Deutschland ist dieser Anspruch insbesondere durch die Bildungsurlaubsgesetze der meisten Bundesländer sowie durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge rechtlich verankert. Ziel dieses Rechts ist es, die Beschäftigungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt zu sichern und die persönliche sowie berufliche Entwicklung durch lebenslanges Lernen zu fördern.