Das Recht auf Schulung bezeichnet den gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch einer Person, an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen, um die für ihre Tätigkeit erforderlichen Kompetenzen zu erwerben oder zu vertiefen. Im deutschen Arbeitsrecht ist dieser Begriff besonders im Kontext der Betriebsratsarbeit verankert, wo der Arbeitgeber verpflichtet ist, Mitglieder für notwendige Schulungen freizustellen und die Kosten zu tragen. Dieser Anspruch stellt sicher, dass Arbeitnehmervertreter über das aktuelle Fachwissen verfügen, das zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte unerlässlich ist. Ziel ist es, eine professionelle Aufgabenbewältigung sowie die Anpassung an sich wandelnde rechtliche oder betriebliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

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