Der Begriff „Rechte“ bezeichnet rechtlich geschützte Befugnisse oder Ansprüche, die einem Einzelnen oder einer Gruppe gegenüber anderen Personen oder dem Staat zustehen. Sie dienen dazu, die individuelle Freiheit und berechtigte Interessen zu sichern sowie das gesellschaftliche Miteinander nach verbindlichen Regeln zu ordnen. Dabei unterscheidet man oft zwischen dem objektiven Recht als Gesamtheit aller Gesetze und den subjektiven Rechten, die dem Individuum konkrete Handlungsmöglichkeiten oder Schutzräume einräumen. In modernen Demokratien bilden insbesondere die Grund- und Menschenrechte das Fundament, um die Würde des Menschen vor staatlichen Eingriffen zu bewahren.

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Rechtlicher Überblick zum Schulungsanspruch von Betriebsräten gemäß § 37 BetrVG. Erfahren Sie Ihre Rechte, Pflichten und Durchsetzungshinweise.