Rechtssicherheit

Rechtssicherheit bedeutet, dass die geltende Rechtsordnung klar, vorhersehbar und verlässlich gestaltet ist. Sie ermöglicht es den Bürgern, die rechtlichen Folgen ihres Handelns im Voraus einzuschätzen und auf die Beständigkeit von Gesetzen zu vertrauen. Wesentliche Bestandteile sind dabei die Bestimmtheit rechtlicher Normen sowie das Verbot belastender Rückwirkung. Damit bildet die Rechtssicherheit eine unverzichtbare Säule des Rechtsstaats und schafft Vertrauen in die staatliche Ordnung.