Der Schulungsanspruch des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gibt Betriebsratsmitgliedern das Recht, an Bildungsveranstaltungen teilzunehmen, die für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Eine Schulung gilt als erforderlich, wenn sie Kenntnisse vermittelt, die das Gremium zur Erfüllung seiner aktuellen oder anstehenden gesetzlichen Pflichten benötigt. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, die Teilnehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freizustellen und sämtliche anfallenden Kosten, wie Seminargebühren sowie Reise- und Unterbringungskosten, zu tragen. Bei der Auswahl des Zeitpunkts muss der Betriebsrat jedoch die betrieblichen Notwendigkeiten angemessen berücksichtigen.

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Rechtlicher Überblick zum Schulungsanspruch von Betriebsräten gemäß § 37 BetrVG. Erfahren Sie Ihre Rechte, Pflichten und Durchsetzungshinweise.