Voraussetzungen Betriebsrat

Damit ein Betriebsrat gegründet werden kann, müssen in einem Betrieb des privaten Rechts in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein, von denen drei wählbar sind. Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiter ab 18 Jahren, während die Wählbarkeit zusätzlich eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit voraussetzt. Die Errichtung erfolgt nicht automatisch durch den Arbeitgeber, sondern erfordert eine Initiative aus der Belegschaft oder durch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Diese rechtlichen Grundlagen und Verfahrensweisen sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgeschrieben.