Wahlvorstand Betriebsratswahl

Der Wahlvorstand ist ein Gremium aus mindestens drei wahlberechtigten Beschäftigten, das für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl verantwortlich ist. Er wird in der Regel vom amtierenden Betriebsrat bestellt und übernimmt zentrale Aufgaben wie die Erstellung der Wählerliste, die Ausschreibung der Wahl sowie die anschließende Stimmauszählung. Dabei agiert der Wahlvorstand als neutrales Organ und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes eingehalten werden. Seine Tätigkeit endet offiziell mit der Einberufung der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats.