§ 37 BetrVG

§ 37 BetrVG ist die Rechtsgrundlage für den Schulungsanspruch von Betriebsräten im deutschen Betriebsverfassungsrecht. Diese Vorschrift regelt das Recht von Betriebsratsmitgliedern auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die notwendige Zeit und angemessene finanzielle Mittel für diese Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die Schulungen dienen der fachlichen und persönlichen Qualifizierung der Betriebsräte für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit.