Lernziele
Nach diesem Kapitel können Sie:
- Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG anwenden
- KI-Systeme im Betrieb rechtlich einordnen
- Mit dem Arbeitgeber über den Einsatz von KI verhandeln
Einleitung
Die digitale Transformation verändert die Arbeitswelt grundlegend. Für Betriebsräte stellt sich die Frage: Wo greift hier das Recht auf Mitbestimmung?
Der zentrale Stellschraube ist § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Rechtsgrundlage
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
„Dem Betriebsrat steht ein Mitbestimmungsrecht zu bei der Einführung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.“
Was bedeutet das praktisch?
Technische Einrichtung: Der Begriff ist weit auszulegen. Er umfasst Softwarelösungen, Algorithmen und Cloud-Dienste.
Überwachung: Es muss eine objektive Eignung zur Überwachung vorliegen — nicht die subjektive Absicht des Arbeitgebers.
Rechtsprechung
BAG 1 ABR 16/23 (16.07.2024)
Sachverhalt: Ein Headset-System ermöglicht Führungskräften das Mitlesen von Arbeitnehmer-Gesprächen.
Entscheidung: Das System ist eine technische Einrichtung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG — auch ohne Aufzeichnung.
BAG 9 AZR 48/24 (28.01.2025)
Sachverhalt: Digitales Mitarbeiterpostfach angebunden an Personalabrechnungssystem.
Entscheidung: Mitbestimmungspflichtig, da Verhaltensdaten verarbeitet werden.
Übungsfall
Situation: Ihr Betrieb führt ein KI-Tool zur Leistungsanalyse ein. Das System erstellt individuelle „Effizienzkurven“ für Mitarbeiter.
Frage: Muss der Betriebsrat mitbestimmen?
Lösung: Ja. Die KI erzeugt direkte, individuelle Kennzahlen zur Bewertung der Einzelarbeit — klassischer Fall der Leistungskontrolle nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Checkliste
- ☐ KI-System vor Einführung anschauen
- ☐ Datenverarbeitung dokumentieren lassen
- ☐ Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG prüfen
- ☐ Betriebsvereinbarung vorbereiten
Fazit
KI-Systeme berühren fast immer den Kern der arbeitsvertraglichen Beziehungen. Betriebsräte müssen frühzeitig eingebunden werden und auf transparente Algorithmen pochen.