Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie deren Interessenvertretungen regeln. Sein wesentlicher Zweck ist der Schutz des Arbeitnehmers, da dieser gegenüber dem Arbeitgeber oft die wirtschaftlich schwächere Partei darstellt. Man unterscheidet dabei zwischen dem Individualarbeitsrecht, das den einzelnen Arbeitsvertrag betrifft, und dem Kollektivarbeitsrecht, das Regelungen für Gewerkschaften und Betriebsräte umfasst. Wichtige Bestandteile sind unter anderem gesetzliche Vorgaben zum Kündigungsschutz, zur Arbeitszeit und zum Urlaubsanspruch.