Betriebsratsgründung

Die Betriebsratsgründung bezeichnet das rechtlich geregelte Verfahren zur erstmaligen Einsetzung einer gewählten Arbeitnehmervertretung in einem Betrieb. Sie kann in Unternehmen eingeleitet werden, die in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigen. Der Prozess umfasst die Bestellung eines Wahlvorstands, die Aufstellung von Kandidaten sowie die Durchführung einer demokratischen Wahl nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes. Ziel ist es, die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte der Belegschaft gegenüber der Geschäftsführung institutionell zu verankern.