Die Betriebsratswahl 2026 findet im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai 2026 statt und betrifft alle deutschen Betriebe mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern. Arbeitgeber und bestehende Betriebsräte sind gesetzlich verpflichtet, rechtzeitig einen Wahlvorstand zu bestellen, der die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl organisiert. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden und die Wahl rechtssicher abzuwickeln.

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Erfahren Sie, wie Betriebsräte bis 2030 Herausforderungen durch KI, Transformation und Demografie rechtssicher gestalten. Strategien für die Praxis und die Wahl 2026.

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Analyse der aktuellen Rechtsprechung (LAG München, LAG Köln) zum Sonderkündigungsschutz für Vorfeld-Initiatoren nach § 15 Abs. 3b KSchG. Erfahren Sie alles zu Wartezeit, Weiterbeschäftigung und Formfehlern.

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Betriebsratswahl 2026, Wahlkampf, Vorschlagsliste, § 15 KSchG, Kündigungsschutz, BetrVG, Wahlwerbung, Mitbestimmung, Wahlrecht

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Darf der Arbeitgeber Onlineseminare vorschreiben? Erfahren Sie alles über Ihr Wahlrecht und das aktuelle BAG-Urteil zur Wahlvorstandsschulung.

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Welche Fehler treten bei der Betriebsratswahl 2026 besonders häufig auf? Überblick für Wahlvorstände mit praktischen Hinweisen zur Vorbereitung und Durchführung.

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So bereiten Sie die Betriebsratswahl 2026 rechtssicher vor: Alles zu Wahlvorstandsschulungen, Fristen und moderner Mitbestimmung für Betriebsräte.