Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in deutschen Privatunternehmen. Es regelt insbesondere die Wahl, die Organisation sowie die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats als gewählte Interessenvertretung der Belegschaft. Ziel des Gesetzes ist es, den Beschäftigten durch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte eine demokratische Teilhabe an betrieblichen Entscheidungen zu ermöglichen. Das BetrVG findet Anwendung in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern.

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