KI-Mitbestimmung bezeichnet das Recht von Arbeitnehmervertretungen, bei der Einführung und Anwendung von Systemen der Künstlichen Intelligenz im Betrieb aktiv mitzuwirken. Grundlage hierfür sind gesetzliche Regelungen wie das Betriebsverfassungsgesetz, die sicherstellen sollen, dass die Interessen der Beschäftigten bei der algorithmischen Steuerung gewahrt bleiben. Dabei geht es insbesondere um den Schutz vor übermäßiger Überwachung, die Vermeidung von Diskriminierung durch Software sowie die Gestaltung veränderter Arbeitsabläufe. Ziel ist es, den technologischen Wandel im Unternehmen sozialverträglich zu gestalten und die Akzeptanz der Belegschaft zu fördern.

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Erfahren Sie, wie Betriebsräte bis 2030 Herausforderungen durch KI, Transformation und Demografie rechtssicher gestalten. Strategien für die Praxis und die Wahl 2026.