Der Kündigungsschutz bezeichnet die Gesamtheit aller gesetzlichen Vorschriften, die Arbeitnehmer vor einer willkürlichen oder sozial ungerechtfertigten Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bewahren. Man unterscheidet dabei zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz, der sachliche Gründe für eine Entlassung voraussetzt, und dem besonderen Kündigungsschutz für spezifische Gruppen wie Schwangere oder Menschen mit Behinderung. Damit diese Schutzrechte greifen, muss das Arbeitsverhältnis in der Regel länger als sechs Monate bestehen und der Betrieb eine bestimmte Mindestanzahl an Mitarbeitern beschäftigen.

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Leitfaden zur Betriebsratsgründung: Erfahren Sie alles über gesetzliche Voraussetzungen, Kündigungsschutz und den Ablauf der Wahl nach BetrVG.

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