LAG Köln

Das LAG Köln ist das Landesarbeitsgericht für den Bezirk Köln und bildet die zweite Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit für diesen Teil Nordrhein-Westfalens. Es ist primär zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der nachgeordneten Arbeitsgerichte, wie etwa jener in Aachen, Bonn, Köln oder Siegburg. Das Gericht überprüft arbeitsrechtliche Streitfälle zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowohl auf rechtliche Fehler als auch auf die Richtigkeit der zugrunde liegenden Fakten. Die nächsthöhere und letzte Instanz über dem LAG Köln ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.