LAG München

Das LAG München ist das Landesarbeitsgericht mit Sitz in München und fungiert als zweite Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit für den südbayerischen Raum. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der nachgeordneten Arbeitsgerichte in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben. Damit überprüft das Gericht erstinstanzliche Entscheidungen sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Die nächsthöhere und letzte Instanz im Rechtszug ist das Bundesarbeitsgericht.