Bei einer Listenwahl wählen die Stimmberechtigten nicht direkt einzelne Personen, sondern eine von einer Partei oder Wählergruppe aufgestellte Kandidatenliste. Die Reihenfolge der Bewerber auf dieser Liste wird vorab von der Partei festgelegt, wodurch bestimmt wird, wer bei einem Wahlerfolg zuerst ein Mandat erhält. Die Anzahl der Sitze, die eine Partei im Parlament gewinnt, richtet sich nach ihrem prozentualen Anteil an den insgesamt abgegebenen Stimmen. Je nach Ausgestaltung des Wahlsystems kann die Liste dabei starr sein oder durch zusätzliche Stimmen für einzelne Personen innerhalb der Liste beeinflusst werden.