Unter Mitbestimmung versteht man das gesetzlich oder vertraglich festgelegte Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, an betrieblichen und unternehmerischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben. In Deutschland wird dabei zwischen der Mitbestimmung auf Betriebsebene (durch den Betriebsrat) und der Mitbestimmung auf Unternehmensebene (durch die Vertretung im Aufsichtsrat) unterschieden. Ziel dieses demokratischen Prinzips ist es, die Interessen der Belegschaft zu wahren, die wirtschaftliche Macht der Arbeitgeber zu kontrollieren und einen sozialen Interessenausgleich zu fördern. Durch diesen Prozess können Beschäftigte aktiv auf Arbeitsbedingungen, Personalplanung und die strategische Ausrichtung ihres Unternehmens Einfluss nehmen.

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