Das Wahlrecht bezeichnet das grundlegende Recht der Bürgerinnen und Bürger, durch die Teilnahme an Wahlen Einfluss auf die Zusammensetzung von Parlamenten oder die Besetzung politischer Ämter zu nehmen. Man unterscheidet dabei zwischen dem aktiven Wahlrecht, also der Befugnis zu wählen, und dem passiven Wahlrecht, der Möglichkeit, selbst als Kandidat gewählt zu werden. In demokratischen Systemen basiert dieses Recht auf den Prinzipien einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl. Es bildet somit das Fundament für die demokratische Mitbestimmung und die Legitimation politischer Herrschaft durch das Volk.

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So bereiten Sie die Betriebsratswahl 2026 rechtssicher vor: Alles zu Wahlvorstandsschulungen, Fristen und moderner Mitbestimmung für Betriebsräte.