Wahlwerbung umfasst alle gezielten Maßnahmen von politischen Parteien, Kandidaten oder Wählergruppen, um Bürger vor einer Wahl zu informieren und zu beeinflussen. Durch Mittel wie Plakate, Werbespots, soziale Medien oder Flyer werden dabei politische Programme und Personen präsentiert. Das Hauptziel ist es, die Bekanntheit zu steigern, Vertrauen zu gewinnen und die Wähler zur Stimmabgabe für die eigene Seite zu bewegen. In einer Demokratie dient die Wahlwerbung somit dem Wettbewerb der Ideen und der politischen Meinungsbildung der Bevölkerung.

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Betriebsratswahl 2026, Wahlkampf, Vorschlagsliste, § 15 KSchG, Kündigungsschutz, BetrVG, Wahlwerbung, Mitbestimmung, Wahlrecht