Die Wartezeit beschreibt den Zeitraum, der zwischen dem Auslösen einer Handlung und dem Eintreten des gewünschten Ergebnisses vergeht. Sie tritt immer dann auf, wenn die Nachfrage nach einer Ressource deren sofortige Verfügbarkeit übersteigt oder technische Abläufe eine gewisse Dauer beanspruchen. Da diese Zeitspanne von den Betroffenen oft als unproduktiv oder belastend empfunden wird, ist ihre Minimierung ein zentrales Ziel in der Logistik, im Service und in der Informatik.

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Analyse der aktuellen Rechtsprechung (LAG München, LAG Köln) zum Sonderkündigungsschutz für Vorfeld-Initiatoren nach § 15 Abs. 3b KSchG. Erfahren Sie alles zu Wartezeit, Weiterbeschäftigung und Formfehlern.