Weiterbeschäftigungsanspruch

Der Weiterbeschäftigungsanspruch bezeichnet das Recht eines Arbeitnehmers, nach Erhalt einer Kündigung bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Kündigungsschutzprozesses tatsächlich weiterbeschäftigt zu werden. Er dient dazu, den Beschäftigten vor den sozialen und beruflichen Folgen eines potenziell unberechtigten Arbeitsplatzverlustes während der Dauer des Rechtsstreits zu schützen. Ein solcher Anspruch entsteht meist dann, wenn der Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat oder ein Arbeitsgericht in erster Instanz bereits die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt hat. Ohne eine dieser Voraussetzungen endet die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beschäftigung in der Regel mit dem Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist.